Ändere das Gesetz

Alles zum Volksentscheid

Mit dem Volksentscheid am 26. März 2023 stand eine Änderung des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes zur Abstimmung. Ziel war die Ausrichtung der Berliner Klimapolitik am 1,5-Grad-Ziel aus dem Pariser Klimaschutzabkommen.

Obwohl eine Mehrheit der Wahlberechtigten mit „Ja“ abgestimmt hat, war der Volksentscheid nicht erfolgreich, da das Zustimmungsquorum verfehlt wurde.

Klimaneutralität in Berlin bis 2030 statt 2045.

Verpflichtungen statt Ziele
Dadurch werden Lücken für politisches Nicht-Handeln geschlossen und Sanktionsmechanismen bei Pflichtverstößen möglich.

Sozial gerechter Ausgleich
Die Umsetzung der Klima-Verpflichtungen darf nicht auf Kosten der Mieter*innen gehen.

Verminderung aller Treibhausgase, nicht nur CO₂.

Reduktion vor Kompensation
Nur, wenn keine weiteren Reduktionen möglich sind, werden die noch verbleibenden Emissionen kompensiert – über seriöse und nachhaltige Mechanismen.

Du willst es ganz genau wissen? Hier findest du die Volltextversion der Gesetzesänderung, die zur Abstimmung stand:

Wie lief die Abstimmung ab?

Der Volksentscheid fand am Sonntag, den 26. März 2023 in Berlin statt – wie bei jeder anderen Wahl konnte im Wahllokal oder schon vorher per Briefwahl abgestimmt werden.

Am Klima-Volksentscheid konnten alle Menschen teilnehmen, die in Berlin auf Landesebene wahlberechtigt sind, also Menschen, die

  • in Berlin gemeldet sind
  • mindestens 18 Jahre alt sind
  • die deutsche Staatsbürgerschaft haben.

Was war das Ergebnis?

Eine Mehrheit von 51 Prozent hat für unseren Gesetzentwurf gestimmt! Mit 442.048 Ja-Stimmen haben wir wir aber leider das Zustimmungsquorum verfehlt (25 Prozent der Wahlberechtigten hätten zustimmen müssen – knapp 608.000 Menschen).

Wir machen weiter!

Wir sind Klimaneustart Berlin

Der Volksentscheid wurde von einer gemeinnützigen Initiative gestartet, die bereits mit zwei Volksinitiativen erfolgreich war. Getragen wird er von einem großen Bündnis von Organisationen.

Klimaneustart Berlin

Der Weg zum Volksentscheid

  1. Antrag auf Volksbegehren
    Hierzu mussten insgesamt 20.000 Unterschriften gesammelt werden. Dieses Ziel haben wir im Herbst 2021 erreicht.
  2. Volksbegehren
    Bis zum Mitte November 2022 mussten insgesamt 171.000 gültige Unterschriften gesammelt werden. Wir haben 261.968 Unterschriften eingereicht!
  3. Volksentscheid
    Am 26. März 2023 wurde über unsere Gesetzesänderung abgestimmt. Der Volksentscheid wäre erfolgreich gewesen, wenn eine Mehrheit mit JA abgestimmt hätte und diese Mehrheit gleichzeitig mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten ausgemacht hätte. Die Mehrheit haben wir erreicht, aber für das Zustimmungsquorum hat es leider nicht gereicht.

Gut zu wissen: Wäre der Volksentscheid erfolgreich gewesen, hätte das Land Berlin unseren Gesetzentwurf umsetzen müssen. Anders als z. B. bei „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ wäre keine Verschleppung möglich gewesen, da ein konkreter Gesetzestext zur Abstimmung stand.

Fragen und Antworten

Noch Fragen? Mehr Antworten zum Ablauf des Volksentscheids sowie zum Inhalt und zur Umsetzung des Gesetzes findest du in unserem ausführlichen FAQ.