Mit dem Volksentscheid am 26. März steht eine Änderung des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes zur Abstimmung. Ziel ist die Ausrichtung der Berliner Klimapolitik am 1,5-Grad-Ziel aus dem Pariser Klimaschutzabkommen.
Wenn der Volksentscheid erfolgreich ist, ändert sich das Gesetz direkt und muss umgesetzt werden.
Klimaneutralität in Berlin bis 2030 statt 2045.
Verpflichtungen statt Ziele
Dadurch werden Lücken für politisches Nicht-Handeln geschlossen und Sanktionsmechanismen bei Pflichtverstößen möglich.
Sozial gerechter Ausgleich
Die Umsetzung der Klima-Verpflichtungen darf nicht auf Kosten der Mieter*innen gehen.
Verminderung aller Treibhausgase, nicht nur CO₂.
Reduktion vor Kompensation
Nur, wenn keine weiteren Reduktionen möglich sind, werden die noch verbleibenden Emissionen kompensiert – über seriöse und nachhaltige Mechanismen.

Du willst es ganz genau wissen? Hier findest du die Volltextversion der Gesetzesänderung, die zur Abstimmung steht:
Wann und wo ist die Abstimmung?
Der Volksentscheid findet am Sonntag, den 26. März 2023 statt. Die Adresse deines Wahllokals findest du auf deiner Wahlbenachrichtigung oder mit der Wahllokal-Suche.
Du konntest bis einschließlich 21. März Briefwahl beantragen. Bis Freitag, 18 Uhr war es außerdem noch möglich, direkt vor Ort in einer Briefabstimmungsstelle zu wählen. Jetzt bleibt nur noch der Gang am Sonntag ins Wahllokal:
Kann ich auch abstimmen?
Am Klima-Volksentscheid können alle Menschen teilnehmen, die in Berlin auf Landesebene wahlberechtigt sind. Voraussetzung ist also, dass du
- in Berlin gemeldet bist
- mindestens 18 Jahre alt bist
- die deutsche Staatsbürgerschaft hast.
Der Weg zum Volksentscheid
- Antrag auf Volksbegehren
Hierzu mussten insgesamt 20.000 Unterschriften gesammelt werden. Dieses Ziel haben wir im Herbst 2021 erreicht. - Volksbegehren
Bis zum Mitte November 2022 mussten insgesamt 171.000 gültige Unterschriften gesammelt werden. Wir haben 261.968 Unterschriften eingereicht! - Volksentscheid
Am 26. März 2023 wird über unsere Gesetzesänderung abgestimmt. Der Volksentscheid ist erfolgreich, wenn eine Mehrheit mit JA abstimmt und diese Mehrheit gleichzeitig mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten ausmacht.
Gut zu wissen: Ist der Volksentscheid erfolgreich, muss das Land Berlin unseren Gesetzentwurf umsetzen. Anders als z. B. bei „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ ist keine Verschleppung möglich, da ein konkreter Gesetzestext zur Abstimmung steht.
Stimme mit JA!


Fragen und Antworten
Noch Fragen? Mehr Antworten zum Ablauf des Volksentscheids sowie zum Inhalt und zur Umsetzung des Gesetzes findest du in unserem ausführlichen FAQ.